Enzyme sind nach der derzeitigen rechtlichen
Interpretation (§ 2 und § 5 LMBG) keine Zusatzstoffe, sondern
Prozesshilfsmittel, d.h. sie bedürfen bei der Verwendung zur
Herstellung von Fruchtsaft oder Konzentrat keiner separaten
Kennzeichnung. Die Fruchtsaft-VO (Deutschland) und EU-Richtlinie
sehen pektolytische, proteolytische und amylolytische Enzyme
zur Verwendung vor, die Leitsätze für Gemüsesäfte gestatten
darüber hinaus die Einbringung von cellulolytischen Aktivitäten.
Citrolase® CLEAR Effizienter Pektionabbau in Zitrusfrüchten.
Citrolase® ESO Erhöhte Ausbeute bei der Zitrusölextraktion
Citrolase® NC Erhöhte Ausbeute bei der Gewinnung von Zitrusschalenextrakten.
Citrolase® PEELING Enzymatisches Schälen von Orangenfrüchten.
Citrolase® TF CLEAR Spezialenzym zur
Herstellung klarer
Säfte aus
tropischen Früchten.
Citrolase® TF CLOUDY Enzymkomplex zur
verbesserten
Ausbeute bei der
Produktion
trübungsstabiler
Säfte tropischer
Früchte.
Citrolase® TS Spezialenzym zur
Extraktion und
Konzentrierung von
pulp- und core wash.
Citrolase® V-LG Viskositätsreduzierung
und
Trübungsstabilität
ohne Freisetzung
von Galakturonsäure.
Fructozym® P Pektin- und Arabanabbau in Fruchtsaft.
Fructozym® P6-L Pektin- und Arabanabbau in Fruchtsaft.
Fructozym® Color Höchste Farbausbeute und Stabilität bei Buntsäften.
Fructozym® BE Pektinabbau in kolloidhaltigen Buntsäften.
Fructozym® FLUX Kolloidreduzierung bei besonders hohen
Filtrations- und Stabilitätsanforderungen.
Fructamyl® HT Vollständiger Stärkeabbau mit
Amyloglucosidase und Alpha-Amylase.