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Enzymierung

Enzyme sind nach der derzeitigen rechtlichen Interpretation (§ 2 und § 5 LMBG) keine Zusatzstoffe, sondern Prozesshilfsmittel, d.h. sie bedürfen bei der Verwendung zur Herstellung von Fruchtsaft oder Konzentrat keiner separaten Kennzeichnung. Die Fruchtsaft-VO (Deutschland) und EU-Richtlinie sehen pektolytische, proteolytische und amylolytische Enzyme zur Verwendung vor, die Leitsätze für Gemüsesäfte gestatten darüber hinaus die Einbringung von cellulolytischen Aktivitäten.


Vegazym P-CS
Ein flüssiges, hochkonzentriertes, pektolytisches Spezialenzym für die Behandlung von Gemüsemaischen bei der Herstellung extraktreicher Gemüsesäfte und –konzentrate.

 
Vegazym HC
Ein flüssiges, hochkonzentriertes, Spezialenzym für die Behandlung von Gemüsemaischen bei der Herstellung trubstabiler Gemüsesäfte und –konzentrate, wie auch zur allgemeinen Verflüssigung von pflanzlichen Rohstoffen.

 
Vegazym M
Herstellung trubstabiler Säfte oder Pulpen aus Obst und Gemüse.

 
Vegazym P
Ein flüssiges, hochkonzentriertes, pektolytisches Spezialenzym für die Behandlung von Gemüsemaischen bei der Herstellung trubstabiler Gemüsesäfte und –konzentrate.

 
Fructozym® P
Pektin- und Arabanabbau in Fruchtsaft.

 
Fructozym® P6-L
Pektin- und Arabanabbau in Fruchtsaft.

 
Fructozym® Color
Höchste Farbausbeute und Stabilität bei Buntsäften.

 
Oleazym P2
Ein flüssiges, hochkonzentriertes pektolytisches Enzympräparat zur Mazeration von Oliven bei der Herstellung von Olivenöl.

 
Fructozym® BE
Pektinabbau in kolloidhaltigen Buntsäften

 
Fructozym® FLUX
Kolloidreduzierung bei besonders hohen Filtrations- und Stabilitätsanforderungen.

 
Fructozym® UF
Verhinderung von Schaumbildung im Saft, Verbesserung der Flux-Rate.

 
Fructozym® MA
Ausbeute- und Kapazitätssteigerung bei frischem und gelagertem Kernobst.