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Enzymierung

Enzyme sind nach der derzeitigen rechtlichen Interpretation (§ 2 und § 5 LMBG) keine Zusatzstoffe, sondern Prozesshilfsmittel, d.h. sie bedürfen bei der Verwendung zur Herstellung von Fruchtsaft oder Konzentrat keiner separaten Kennzeichnung. Die Fruchtsaft-VO (Deutschland) und EU-Richtlinie sehen pektolytische, proteolytische und amylolytische Enzyme zur Verwendung vor, die Leitsätze für Gemüsesäfte gestatten darüber hinaus die Einbringung von cellulolytischen Aktivitäten.


Fructozym® P
Pektin- und Arabanabbau in Fruchtsaft.

 
Fructozym® P6-L
Pektin- und Arabanabbau in Fruchtsaft.

 
Fructozym® Color
Höchste Farbausbeute und Stabilität bei Buntsäften.

 
Fructozym® FLUX
Kolloidreduzierung bei besonders hohen Filtrations- und Stabilitätsanforderungen.

 
Fructamyl® HT
Vollständiger Stärkeabbau mit Amyloglucosidase und Alpha-Amylase.

 
Fructamyl® HT-300
Vollständiger Stärkeabbau mit Amyloglucosidase und Alpha-Amylase.
 

 
Fructamyl® FCT
Stärkeabbau - fädchenfreie Kaltkläramylase.

 
Fructamyl® FHT
Stärkeabbau - fädchenfreie Heißkläramylase.

 
Fructozym® UF
Verhinderung von Schaumbildung im Saft, Verbesserung der Flux-Rate.

 
Fructozym® MA
Ausbeute- und Kapazitätssteigerung bei frischem und gelagertem Kernobst.